AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Objekt:

Chalet “liekje huisje” im Erholungspark de Veerstal, W-02, Marsweg 12 6988BM Lathum, Niederlande

Vermieter: Timo und Ruth Wember, Römerweg 42, 59387 Ascheberg, Deutschland


Anreise / Abreise

Anreisezeit am ersten Buchungstag ab 15:00 Uhr Abreise am letzten Buchungstag bis 10:00 Uhr Die Rezeption zur Schlüsselübergabe ist bis 18:00 Uhr besetzt.


Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe erfolgt über die Rezeption im Recreatiepark “De Veerstal”. Ebenso die Schlüsselabgabe bis 10:00 Uhr am letzten Buchungstag. Der Verlust von einem Schlüssel ist unverzüglich mitzuteilen. Entstandene Kosten für verlorene oder nach Aufenthalt entwendete Schlüssel werden in Rechnung gestellt.


Kurtaxe

Die Kurtaxe wird über die Rezeption vom Recreatiepark “De Veerstal” abgewickelt.


Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich nicht zugelassen.


Rauchen

Das Rauchen im Chalet ist nicht erwünscht. Zuwiderhandlung wird mit 250€ in Rechnung gestellt.


Fälligkeiten

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise zu leisten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.


Kaution

Pro Buchung ist eine Kaution von 150€ zu hinterlegen. Diese ist gemeinsam mit der Restzahlung auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoinhaber: Ruth und Timo Wember IBAN: DE74400696010014023010 BIC: GENODEM1CAN


Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn 20 % des Gesamtmietpreises

- vom 120. Tag bis zum 41. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtmietpreises

- vom 40. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

- bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.


Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Chalet, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Chalet und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Chalets bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen. Der Hausmüll ist in unter Berücksichtigung der Mülltrennung in den vom Recreatiepark “De Veerstal” zur verfügung gestellten Müllcontainern am Haupthaus zu entsorgen. Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Chalet ist besenrein zu hinterlassen. Bei Mehraufwand vom Reinigungspersonal werden die Mehrkosten von der Kaution einbehalten.


Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.


Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.


Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.